Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

das gesamte Praxis-Team wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014! Bitte beachten Sie, dass Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ab 1. Januar bei einem Arztbesuch eine elektronische Gesundheitskarte mit Foto und Chip vorlegen müssen. Die alten Karten werden zum 31. Dezember ungültig – und zwar unabhängig vom Ablaufdatum. Wer ab Januar  trotzdem mit seiner alten Karte in die Praxis geht, wird zwar behandelt, muss aber innerhalb von zehn Tagen nachweisen, dass er versichert ist. Macht er das nicht, darf ihm sein Arzt eine Privatrechnung ausstellen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten, wenn der Patient bis zum Ende des Quartals seine neue elektronische Gesundheitskarte hat. Lesen Sie die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands dazu hier