Impfungen auffrischen
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Immer wieder wird in Deutschland über das Thema Impfen heiß diskutiert. Fast jeder Zweite achtet nicht auf nötige Auffrischungen. Und Sie?
Quelle: FAZ

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Immer wieder wird in Deutschland über das Thema Impfen heiß diskutiert. Fast jeder Zweite achtet nicht auf nötige Auffrischungen. Und Sie?
Quelle: FAZ

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
heute tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass die Versorgung von Patienten verbessert- Qualität statt billig:
Im März treten große Teile des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) in Kraft. Es soll unter anderem die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wie etwa Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen, Prothesen, Orthesen, Inkontinenzeinlagen, Rollstühlen, Hörgeräten und in bestimmten Fällen auch Brillen sicherstellen. So sollen zum Beispiel Krankenkassen bei der Wahl der Hilfsmittel nicht allein auf den Preis, sondern auch stärker auf die Qualität achten. Dahinter steht insbesondere die Kritik, dass Patienten oft zu Zuzahlungen gezwungen waren, weil zuzahlungsfreie Hilfen nicht über eine hinreichende Qualität verfügten. In Zuge des HHVG wird außerdem die Stellung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen oder Logopäden aufgewertet. Ihre Entscheidungsmöglichkeiten und -spielräume werden größer, der bürokratische Aufwand dagegen wird kleiner. Das soll die Berufe auch für den Nachwuchs attraktiver machen.
Quelle: MDR
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Sprache sollte keine Barriere für ärztliche Versorgung sein. Deshalb arbeiten wir mit den Anamnesebögen und Therapieplänen der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Die Bögen und Pläne ermöglichen die Verbesserung der Verständigung durch die Kombination von Bildern und kurzen mehrsprachigen Untertiteln. Durch Antippen während des Gesprächs mit Patienten erreicht man niederschwellig viele, die die deutsche Sprache (noch) nicht ausreichend sprechen bis hin zu denjenigen, die Probleme mit geschriebener Sprache haben.
Derzeit sind 24 Sprachen verfügbar, inklusive der neben Arabisch sehr gefragten Sprachen Tigrinya und Urdu. Neu sind nun auch Amharisch und Somali erhältlich.
Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wußten Sie schon, dass unsere MFA Anke Wunsch nun auch eine zertifizierte VERAH ist? Im neuen VERAHmobil ist sie mit Hausbesuchs- und Notfalltasche für Sie unterwegs.

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
heute berichtet die RNZ über Medizintourismus. Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.
Auch wir behandeln regelmäßig internationale Patienten in der Praxis und können von schönen Begegnungen und Einladungen in fremde Länder berichten.

Dass mehr Patienten aus den arabischen Golfstaaten kommen, spiegelt sich auch im Stadtbild wider. Die beiden verschleierten Damen auf einer Bank in der Altstadt könnten etwa Medizintouristinnen sein – oder Angehörige, die sich mit einer Shoppingtour die Zeit vertreiben. Foto: privat, veröffentlicht in der RNZ, 07.09.2016
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir heißen unsere neue Auszubildende Güzem Sünbül herzlich willkommen.

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
während der Bauphase in der Kleingemünder Straße erreichen Sie uns am besten über den Zugang Friedhofweg.
Unsere Öffnungszeiten sind unverändert.
Und auch die RNZ hat wieder über uns berichtet:
„Das gesamt Spektrum moderner allgemeinmedizinischer Diagnostik und Therapie bieten die Hausärzte-Ziegelhausen. Zudem übernehmen die fünf Ärztinnen/Ärzte die Versorgung sämtlicher akuter und chronischer Erkrankungen, machen Vorsorgeuntersuchungen und Hausbesuche.“
Quelle: RNZ vom 5. Juli 2016, Artikel: Das Angebot ist breit gefächert- Einzelhandel, Dienstleistung und Handwerk sind hier vertreten- Die Mischung stimmt
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir gratulieren Herrn Dr. Otto zur bestandenen Zusatzweiterbildung Facharzt für Geriatrie.
Damit ist er bestens gerüstet, um Sie ganzheitlichen zu versorgen. Im Alter können sich Krankheiten mit einem veränderten Erscheinungsbild präsentieren und sind daher häufig schwer zu diagnostizieren. Geriatrie umfasst daher nicht nur organorientierte Medizin, sondern bietet zusätzlich Behandlung im interdisziplinären Team, welche den funktionellen Status und die Lebensqualität älterer Patienten verbessert und deren Autonomie fördert.
Wenn Sie mehr lesen möchten, klicken Sie hier

Bildquelle: http://static.chefkoch-cdn.de/ck.de/cms-uploads/chefkoch/Sektkorken_598.jpg
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
seit dem 1. Januar 2016 führt Herr Dr. Schädel seine ärztliche Tätigkeit als Einzelpraxis fort. Unser Praxisteam wird Sie bei der Wahl Ihres Arztes, der Terminvergabe und bei den Öffnungszeiten unterstützen.
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in diesem Jahr und über solche Bewertungen:
Auch zu diesem Jahreswechsel informieren wir Sie, was sich in den Bereichen Gesundheit und Pflege ändern wird. Das gesamte Praxisteam wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Zusatzbeitrag: Zum 1. Januar 2016 steigen die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Kassen von ihren Mitglieder erheben können, um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöht sich damit im Schnitt auf 15,7 Prozent, wobei jede Kasse beim Zusatzbeitrag Spielraum hat. Die Techniker Krankenkasse (TK) etwa will den Beitragssatz auf 15,6 Prozent anheben, die DAK auf 16,1 Prozent. Für Versicherte anderer Kassen wird sich hingegen nichts ändern.
Zweitmeinung: Bei planbaren Eingriffen haben Patienten ab kommendem Jahr das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte bis Jahresende noch die Krankheitsbilder benennen, bei denen ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht.
Termingarantie beim Facharzt: Patienten sollen künftig nicht mehr so lange auf einen Facharzttermin warten müssen. Zum 23. Januar sollen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Terminservicestellen starten, die gesetzlich Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin vorschlagen müssen. Die Wartezeit darf höchstens vier Wochen betragen. Andernfalls kann der Patient zur Behandlung ins Krankenhaus gehen. Ausgenommen sind allerdings sogenannte Bagatellkrankheiten, bei denen sich der Gesundheitszustand nicht weiter verschlechtert, wenn die Behandlung nicht innerhalb von vier Wochen beginnt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder Wunschtermin besteht ebenfalls nicht.
Entlassung aus dem Krankenhaus: Krankenhäuser können Patienten bei der Entlassung für bis zu sieben Tage Arzneimittel, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit entfällt ab Jahresbeginn für die Patienten der Zwang, sofort zum Arzt gehen zu müssen.
Unabhängige Patientenberatung: Ab 1. Januar übernimmt der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis für sieben Jahre die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die unter anderem zu Arztkosten, Kassenleistungen oder Patientenrechten berät. Sanvartis will das Beratungsangebot ausbauen: Wochentags sollen die Experten bis 22 Uhr am Telefon erreichbar sein und auch am Samstag beraten. Die Zahl der Beratungsgespräche soll deutlich erhöht werden. Die bekannte bundesweite Rufnummer 0800 – 011 772 2 der UPD und die Internetadresse www.patientenberatung.de werden weitergeführt.
Beratung: Pflegende Angehörige haben ab 1. Januar einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Bisher galt das streng genommen nur für Pflegebedürftige. Die Kassen müssen Angehörigen künftig konkrete Ansprechpartner nennen.
Übergangspflege: Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung Anspruch auf Übergangspflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann eine häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege sein.
Ausweitung der Kurzzeitpflege: Von Kurzzeitpflege wird gesprochen, wenn ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum statt zu Hause in einem Pflegeheim versorgt wird. Bislang war die Kurzzeitpflege grundsätzlich auf maximal vier Wochen im Jahr begrenzt. Dieser Anspruch wird am dem 1. Januar auf maximal acht Wochen ausgeweitet. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weiter gezahlt.
Pflege-Begutachtung: Zum 1. Januar tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Künftig sollen alle Pflegebedürftigen gleichen Zugang zu Leistungen haben, unabhängig von körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Dazu wird ein neues Begutachtungsverfahren vorbereitet, das allerdings erst 2017 starten soll. Erst dann werden Demenzkranke davon profitieren.
Palliativversorgung: Die Hospiz- und Palliativversorgung wird gestärkt, vor allem im ambulanten Bereich und auf dem Land. Versicherte haben ab Jahresbeginn einen Anspruch auf Beratung und Hilfe durch ihre Krankenkassen zu Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung.
Mehr Lohn: Für die Pflegehilfs- und die Betreuungskräfte in der Altenpflege steigt der Mindestlohn: von 9,40 auf 9,75 Euro im Westen und von 8,65 auf neun Euro im Osten Deutschlands.
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/neues-jahr-aenderungen-101.html