Jahreswechsel – was sich 2016 ändert

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in diesem Jahr und über solche Bewertungen:

hausarzt ziegelhausen bewertung

Auch zu diesem Jahreswechsel informieren wir Sie, was sich in den Bereichen Gesundheit und Pflege ändern wird. Das gesamte Praxisteam wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Jahreswechsel – was ändert sich

Gesundheit:

Zusatzbeitrag: Zum 1. Januar 2016 steigen die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Kassen von ihren Mitglieder erheben können, um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöht sich damit im Schnitt auf 15,7 Prozent, wobei jede Kasse beim Zusatzbeitrag Spielraum hat. Die Techniker Krankenkasse (TK) etwa will den Beitragssatz auf 15,6 Prozent anheben, die DAK auf 16,1 Prozent. Für Versicherte anderer Kassen wird sich hingegen nichts ändern.

Zweitmeinung: Bei planbaren Eingriffen haben Patienten ab kommendem Jahr das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte bis Jahresende noch die Krankheitsbilder benennen, bei denen ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht.

Termingarantie beim Facharzt: Patienten sollen künftig nicht mehr so lange auf einen Facharzttermin warten müssen. Zum 23. Januar sollen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Terminservicestellen starten, die gesetzlich Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin vorschlagen müssen. Die Wartezeit darf höchstens vier Wochen betragen. Andernfalls kann der Patient zur Behandlung ins Krankenhaus gehen. Ausgenommen sind allerdings sogenannte Bagatellkrankheiten, bei denen sich der Gesundheitszustand nicht weiter verschlechtert, wenn die Behandlung nicht innerhalb von vier Wochen beginnt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder Wunschtermin besteht ebenfalls nicht.

Entlassung aus dem Krankenhaus: Krankenhäuser können Patienten bei der Entlassung für bis zu sieben Tage Arzneimittel, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Damit entfällt ab Jahresbeginn für die Patienten der Zwang, sofort zum Arzt gehen zu müssen.

Unabhängige Patientenberatung: Ab 1. Januar übernimmt der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis für sieben Jahre die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die unter anderem zu Arztkosten, Kassenleistungen oder Patientenrechten berät. Sanvartis will das Beratungsangebot ausbauen: Wochentags sollen die Experten bis 22 Uhr am Telefon erreichbar sein und auch am Samstag beraten. Die Zahl der Beratungsgespräche soll deutlich erhöht werden. Die bekannte bundesweite Rufnummer 0800 – 011 772 2 der UPD und die Internetadresse www.patientenberatung.de werden weitergeführt.

Pflege 

Beratung: Pflegende Angehörige haben ab 1. Januar einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Bisher galt das streng genommen nur für Pflegebedürftige. Die Kassen müssen Angehörigen künftig konkrete Ansprechpartner nennen.

Übergangspflege: Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung Anspruch auf Übergangspflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann eine häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege sein.

Ausweitung der Kurzzeitpflege: Von Kurzzeitpflege wird gesprochen, wenn ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum statt zu Hause in einem Pflegeheim versorgt wird. Bislang war die Kurzzeitpflege grundsätzlich auf maximal vier Wochen im Jahr begrenzt. Dieser Anspruch wird am dem 1. Januar auf maximal acht Wochen ausgeweitet. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weiter gezahlt.

Pflege-Begutachtung: Zum 1. Januar tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Künftig sollen alle Pflegebedürftigen gleichen Zugang zu Leistungen haben, unabhängig von körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Dazu wird ein neues Begutachtungsverfahren vorbereitet, das allerdings erst 2017 starten soll. Erst dann werden Demenzkranke davon profitieren.

Palliativversorgung: Die Hospiz- und Palliativversorgung wird gestärkt, vor allem im ambulanten Bereich und auf dem Land. Versicherte haben ab Jahresbeginn einen Anspruch auf Beratung und Hilfe durch ihre Krankenkassen zu Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung.

Mehr Lohn: Für die Pflegehilfs- und die Betreuungskräfte in der Altenpflege steigt der Mindestlohn: von 9,40 auf 9,75 Euro im Westen und von 8,65 auf neun Euro im Osten Deutschlands.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/neues-jahr-aenderungen-101.html